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   VG Darmstadt, 03.05.2005 - 1 E 1470/03   

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https://dejure.org/2005,29645
VG Darmstadt, 03.05.2005 - 1 E 1470/03 (https://dejure.org/2005,29645)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 03.05.2005 - 1 E 1470/03 (https://dejure.org/2005,29645)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - 1 E 1470/03 (https://dejure.org/2005,29645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 Abs 1 S 1 BeamtVG
    Allgemeines Lebensrisiko bei Zeckenbiss während Schulfreizeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (allgemeines Lebensrisiko bei Zeckenbiss während Schulfreizeit)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97

    Anspruch auf Gewährung von Unfallausgleich - Minderung der Erwerbsfähigkeit auf

    Auszug aus VG Darmstadt, 03.05.2005 - 1 E 1470/03
    Nicht als Ursachen im Rechtssinne sind demnach sogenannte Gelegenheitsursachen anzusehen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.02.1998 - 2 B 81/97 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 22.90

    Schulklasse - Lungentuberkulose - Schulunterricht - Dienstliche Verrichtung -

    Auszug aus VG Darmstadt, 03.05.2005 - 1 E 1470/03
    Lassen sich Ort und Zeit des schädigenden Ereignisses nicht genau feststellen, geht das zu Lasten des Beamten, der die materielle Beweislast trägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.1993 - 2 C 22/90 - m.w.N., zitiert nach juris).
  • VG Wiesbaden, 25.08.1998 - 8 E 420/90

    Tatbestandsvoraussetzungen eines Dienstunfalls im Beamtenrecht- hier eines

    Auszug aus VG Darmstadt, 03.05.2005 - 1 E 1470/03
    In diesem Sinn hat das VG Wiesbaden entschieden, dass der zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung führende Stich einer Wespe während einer Dienstfahrt keinen Dienstunfall i.S.d. § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG darstellt, da ein Wespenstich jedem Bürger widerfahren kann und sich dabei, ebenso wie bei einem Mückenstich, lediglich ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, dem der spezifische Zusammenhang mit dem Beamtendienst fehlt (VG Wiesbaden, Gerichtsbescheid vom 25.08.1998 - 8 E 420/90 (V) -, NVwZ 1999, S. 324).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.09.1997 - L 7 U 199/95

    Nichtanerkennung einer Neuborreliose infolge einer Infektion mit Borrelia

    Auszug aus VG Darmstadt, 03.05.2005 - 1 E 1470/03
    Das Gericht sieht sich in dieser Einschätzung durch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigt (vgl. Urteil vom 16.09.1997, - L 7 U 199/95 - , zitiert nach juris), das ausführt:.
  • VG Gera, 14.01.2004 - 1 K 647/03

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Beamter;

    Auszug aus VG Darmstadt, 03.05.2005 - 1 E 1470/03
    Das Verwaltungsgericht Gera hat im Anschluss an die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden im Fall eines im Außendienst eingesetzten Vermessungsinspektors, der einen Zeckenbiss mit anschließender Borrelioseerkrankung erlitt, einen dienstlichen Zurechnungszusammenhang nur deshalb angenommen, weil er dienstlich überwiegend im ländlichen Bereich sowie im Außenbereich eingesetzt war und sich damit eine der Arbeit eines Vermessungsinspektors im Außenbereich immanente Gefahr eines Zeckenbisses verwirklicht habe (vgl. VG Gera, Urteil vom 14.01.2004 - 1 K 647/03 GE -, zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2008 - 5 LA 178/07

    Zulassung der Berufung bei ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des Urteils;

    Eine Gefährdung muss unabhängig von der individuellen Veranlagung des Beamten bei den konkret auszuführenden dienstlichen Verrichtungen typisch und in signifikant höherem Maße als bei der übrigen Bevölkerung gegeben sein (vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 3.5.2005 - 1 E 1470/03 -, juris Langtext RdNr. 14; VG Ansbach, Urt. v. 15.1.2008 - An 1 K 07.00915 -, juris Langtext RdNr. 37 m.w.Nachw.).

    Deshalb besteht nicht ein deutliches Übergewicht der Gefahr, bei einem in einem ländlichen oder bewaldeten Gebiet stattfindenden Aufenthalt einen Zeckenbiss zu erleiden gegenüber dem Risiko, im privaten Bereich von einer Zecke gebissen zu werden (vgl. ebenso zu ähnlichen Fallkonstellationen VG Darmstadt, Urt. v. 3.5.2005, aaO, RdNr. 17; VG Ansbach, Urt. v. 15.1.2008, aaO, RdNr. 38; vgl. zur Gefahr, sich außerhalb einer Berufstätigkeit durch einen Zeckenbiss eine Borrelieninfektion zuzuziehen, auch LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.9.1997 - L 7 U 199/95 -, juris Langtext RdNr. 37).

  • OVG Saarland, 22.04.2009 - 1 A 155/08

    Zeckenbiss bzw. -stich als Dienstunfall

    (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.4.2008 - 5 LA 178/07 -, IÖD 2008, 130 f.; VG Ansbach, Urteil vom 15.1.2008 - AN 1 K 07.00915 -, juris; VG Darmstadt, Urteile vom 3.5.2005 - 1 E 1470/03 - und vom 4.11.2004 - 1 E 436/02 -, jeweils juris).
  • VG Ansbach, 15.01.2008 - AN 1 K 07.00915

    Zeckenbiss bei einem Lehrer; Borreliose; Keine Anerkennung als Dienstunfall im

    Eine Gefährdung muss unabhängig von der individuellen Veranlagung des Beamten bei den konkret auszuführenden dienstlichen Verrichtungen typisch und in signifikant höherem Maße als bei der übrigen Bevölkerung gegeben sein (vgl. Hess.VGH, Beschl. v. 20.01.2004 - 1 ZU 2602/03; VG Darmstadt, Urteil vom 3.5.2005 - 1 E 1470/03; VG Ansbach, Urteil vom 28.2.2007 - AN 11 K 06.02510; a. A. VG Osnabrück, Urteil vom 6.10.2004 - 3 A 37/03; VG Saarland, Urteil vom 30.10.2007 - 3 K 158/07).
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